Haus- und Badeordnung für die Nutzung der AlbThermen
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den AlbThermen. Sie ist für alle Bade- und Hausgäste verbindlich. Mit Erhalt des Mediums erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Bitte behandeln Sie die Badeeinrichtung pfleglich. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung, haftet der Badegast für den Schaden.
Das Hausrecht kann von jedem Mitarbeiter angewendet werden. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der AlbThermen ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Entgelt für die Benutzung der Anlage nicht erlassen.
Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen vergleichbaren Krankheiten sind von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen.
Kinder über 6 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer erwachsenen Person. Für die Zeitdauer des Aufenthaltes liegen Verantwortung und Aufsichtspflicht bei der Begleitperson. Kindern unter 6 Jahren können wir leider keinen Zutritt gewähren.
Die Öffnungszeiten sind im Foyer und auch öffentlich bekannt gemacht.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück genommen. Für verloren gegangene Karten, Wertschecks oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Mehrfachkarten oder Wertschecks haben eine Gültigkeit von 3 Kalenderjahren über das Kalenderjahr hinaus, in welchem die Wertschecks erworben wurden.
Die AlbThermen sind ein Bewegungs- und Erholungsbad, kein Sportbad.
Das Wasser hat eine Temperatur von 32° bis 38° Celsius.
Um Ihnen den Aufenthalt so entspannend wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie,
Bei Ertönen eines dauerhaften Signaltons bitten wir alle Gäste, die Anlage unverzüglich über die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen, Anregungen, Problemen jederzeit zur Verfügung.
Diese Hausordnung verliert mit Erscheinen einer neuen Hausordnung ihre Gültigkeit.
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